Fragen & Antworten
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich Mietschutz.at beauftrage?
Mietschutz.at ist für Sie kostenlos! Lediglich im Erfolgsfall verrechnen wir 30 % (inklusive aller Steuern) des Ihnen durch den Vermieter zustehenden Betrages. Es gibt keine versteckten Nebengebühren, Zuschläge, Mitgliedsbeiträge, Abos oder sonstige Zahlungspflichten.
Sollte es wider Erwarten zu keiner Rückzahlung kommen, bezahlen Sie selbstverständlich nichts. Das Risiko liegt hierbei vollkommen bei uns!
Ist ein Entgelt im Erfolgsfall von 30% für Mietschutz nicht zu hoch?
Unser Erfolgshonorar in der Höhe von 30% (inkl aller Steuern) ein eher geringer Betrag in solchen Streitschlichtung Angelegenheiten. Bitte bedenken Sie auch, dass wir auch das gesamte Prozessrisiko tragen. Außerdem bezahlen wir die beauftragten Mieterschutzorganisationen und Rechtsanwälte.
Kann mich dadurch mein Vermieter kündigen?
Nein! Sie machen nur Ihre Rechte geltend, wodurch Ihr Vermieter Sie nicht kündigen kann und darf. Da überhöhte Mieten gegen das österreichische Mieterschutzgesetz verstoßen, führen Sie nur einen gesetzmäßigen Zustand herbei.
Außerdem wird von unserer Seite aus zunächst versucht, eine Einigung mit Ihrem Vermieter zu erzielen. Erst wenn der Vermieter sein rechtswidriges Vorgehen nicht eingesteht, werden Ihre Ansprüche vor Gericht geltend gemacht.
Wieso muss ich den Service von Mietschutz in Anspruch nehmen? Kann ich das Geld nicht auch selbst einfordern?
Selbstverständlich können Sie auch selbst mit der Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter das Gespräch suchen und eine Rückzahlung einfordern. Unser Erfahrung nach weigert sich jedoch die Mehrheit der Vermieter, weil sie davon ausgehen, dass der Mieter das Thema nicht bei Gerichte einbringt. Bis dahin haben Sie den gesamten zeitlichen Aufwand und auch die Prozesskosten sowie das gesamte Risiko zu tragen.
Mietschutz.at kümmert sich um alles Wir organisieren alles und setzen Ihre Ansprüche durch. Die gesamten Verfahrenskosten übernehmen wir!
Wie wirkt sich ein verringerter Mietzins auf meine künftigen Mietzahlungen aus?
Der neue, verringerte Mietzins wirkt sich selbstverständlich auf alle Zahlungen in der Zukunft aus. Aber auch bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. Das heißt im Erfolgsfall bekommen Sie eine größere Rückzahlung und ersparen sich monatlich bares Geld!
Sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung mit Ihrem Vermieter kommen, wird im Zuge dieser Vereinbarung auch die künftige Miete entsprechend gesenkt.
Muss ich noch in der Wohnung wohnen, damit die zu viel bezahlte Miete rückerstattet werden kann?
Nein. Auch hier gibt es eine Verjährungsfrist. Sollten Ihre Ansprüche noch geltend gemacht werden können, ist es Möglich auch von Ihrem ehemaligen Vermieter die zu viel bezahlte Miete zurückholen.
Warum sind hohe Mieten rechtlich nicht zulässig?
Das österreichische Gesetz schützt Mieter aus sozialen Gründen. Überhöhte Mietzinsen sind gesetzeswidrig. Der Grundgedanke ist, dass wohlhabende Hausbesitzer dadurch nicht immer reicher werden und die Durchschnittsmieter verarmen.
Die Forderung nach fairen Mietpreisen und leistbaren Wohnen kann man nur lösen, indem man geltendes Recht umsetzt!
Welche Leistungen erbringt Mietschutz.at?
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden schnell, professionell und unbürokratisch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen. Wir arbeiten mit spezialisierten Anwälten in Sachen Mietrecht zusammen. Dadurch bieten wir Ihnen den bestmögliches Service zum geringsten Aufwand. Ganz ohne Kostenbelastung für Sie.
Wir finanzieren alle notwendigen Schritte. Angefangen bei der ersten Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter, der Herbeiführung einer gütlichen Einigung, über die Vorbereitung von Anträgen bis hin zur Vertretung vor Gericht.
Ist eine Beauftragung von Mietschutz.at nicht aufwändig?
Nein. All unsere Abläufe wurden für unsere Kunden einfach und unkompliziert gestaltet. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen.
Zuerst wird Ihr Fall von unseren Experten analysiert und bei entsprechend guten Erfolgsaussichten bei einem Verfahren gegen Ihren Vermieter vorfinanziert. Auf Mietrecht spezialisierte Anwälte versuchen eine außergerichtliche Lösung mit Ihrem Vermieter zu erzielen. Sollte diese nicht gelingen, wird Ihr Fall von uns vor die jeweilig zuständigen Stellen gebracht.
Nur im Erfolgsfall erlauben wir uns, 30 % (inkl. aller Steuern) des Ihnen zustehenden Betrages zu verrechnen. Sollte wider Erwarten keine Rückzahlung des Vermieters stattfinden, bezahlen Sie nichts. Sie sehen also, mit einem sehr geringen Zeitaufwand Ihrerseits, können Sie monatlich viel Geld sparen!
Mit welchem Zeitaufwand habe ich zu rechen, wenn ich Mietschutz.at beauftrage?
Ihr gesamter Zeitaufwand ist sehr gering. Entweder Sie füllen unseren Fragebogen aus oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Sollten von unserer Seite noch weitere Informationen benötigt werden, kontaktieren wir Sie.
Welche Voraussetzungen sind nötig, damit der Service Mietschutz.at genutzt werden kann?
Die wesentlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Tätigwerden von unserer Seite aus hängen von der Art der Wohnung ab, in der Sie wohnen.
- Altbau (Gebäude vor 1945 errichtet)
- Wohnung höchstens 130 m2 groß
- Hauptmiete
Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt. Gerne helfen wir Ihnen weiter oder vereinbaren einen unverbindlichen, persönlichen Termin mit Ihnen.